Allgemeine Geschäftsbedingungen der Physioflex AG

Artikel 1: Zweck und Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen umschreiben die Rechte und Pflichten der Physioflex AG sowie deren Mitglieder. Das Reglement ist verbindlich und gilt auch für Besucher und Gäste. Die Gesellschaft behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ergänzen oder abzuändern. Dies wird den Mitgliedern persönlich mitgeteilt oder im Fitnesscenter angeschlagen.

Artikel 2: Mitgliedschaft und Preise

Arten der Mitgliedschaft, die Aufnahme- und Einschreibekosten, die zusätzlichen Kosten für Chip-Armband und milon-Karte, die Mitgliederbeiträge sowie der weiteren Dienstleistungen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen, die jederzeit im Fitnesscenter aufliegt. Preisänderungen behält sich die Geschäftsleitung vor.

Artikel 3: Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann von der Geschäftsleitung innert 30 Tagen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Beiträge

Durch die Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags verpflichtet sich das Mitglied zur Bezahlung des vereinbarten Beitrages. Die vollständige Zahlung erfolgt innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss, ausgenommen bei Teilzahlung mit Ratenzuschlag. Bei Teilzahlung gilt: Bei Verzug mit einer Rate um mehr als 10 Tage wird die ganze Forderung mit Zins und Kosten zur Zahlung fällig. Die Mitglieder-beiträge können von der Geschäftsleitung geändert werden. Bei einer Beitragserhöhung hat das Mitglied das Recht, den Vertrag zu künden. Die Nichtbenützung des Angebots im Fitnesscenter berechtigt nicht zur Rückforderung des Mitgliederbeitrages.

Artikel 5: Chip

Mitglieder erwerben bei Neueintritt einen codierten, nicht übertragbaren persönlichen Chip. Der Chip ist erforderlich als Zutrittsberechtigung zum Center, zur Bedienung der Garderobenschränke, zum Erfassen der Konsumationen im Center und als Zugriff zum Kontokorrentkonto (wenn gewünscht).

Artikel 6: Rechte und Pflichten der Physioflex AG

Die Physioflex AG stellt den Mitgliedern auf deren eigenes Risiko die Einrichtungen des Fitnesscenters sowie die vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für den ordnungsgemässen Betrieb des Centers, den Unterhalt der gesamten Infrastruktur und für die geeignete Betreuung der Mitglieder durch qualifiziertes Personal. Das gesamte Personal ist gegenüber den Mitgliedern weisungsberechtigt

Artikel 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, die Dienstleistungen des Fitnesscenters entsprechend der vereinbarten Mitgliedschaft zu nutzen. Sie haben der gesamten Infrastruktur gebührend Sorge zu tragen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Gegenüber anderen Mitgliedern ist Rücksicht (Körperhygiene, Lärm etc.) zu nehmen. Offene Getränke sind auf der Trainingsfläche verboten. Elektronische Geräte in der Sauna sind nicht erlaubt. Der Gebrauch von Handys im ganzen Center ist verboten. Im Übrigen gilt die im Center ausgehängte Hausordnung.

Artikel 8: Haftung

Jegliche Haftung der Physioflex AG für Personen- oder Sachschäden, die bei der Benützung des Centers und seinen Einrichtungen entstehen, ist ausgeschlossen. Auch für Diebstahlschäden wird die Haftung abgelehnt.

Artikel 9: Untergang der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Mitgliedschaftsvertrag mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht gekündigt, erneuert sich die Mitgliedschaft automatisch um die bisherige Vertragsdauer zu den aktuell gültigen Konditionen.

Artikel 10: Ausschluss

Die Geschäftsleitung hat das Recht, aus wichtigen Gründen (unsportliches Verhalten, Verstoss gegen die Hausordnung etc.) die Mitglied-schaft fristlos zu kündigen.

Artikel 11: Centerschliessung

Die Geschäftsleitung behält sich vor, das Fitnesscenter für maximal zwei Wochen pro Kalenderjahr für Reinigungs- oder Umbauarbeiten zu schliessen. Das Mitglied hat für diese Zeit keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Bei längeren Schliessungen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Dauer der Schliessung.

Artikel 12: Auflösung oder Ablösung der Gesellschaft

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Centers eine anteilsmässige Rückzahlung der bereits geleisteten Mitgliederbeiträge. Bei einem Verkauf der Gesellschaft gehen Rechte und Pflichten der Mitglieder an die neue Besitzerschaft über.

 

Artikel 13: Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Physioflex AG.

Wettingen, 1. Januar 2023

Physioflex AG

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